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Selbstgemachter Holzbrettchen mit Ausdruck Soest

Aufnahme

Wenn Sie sich für eine Beschulung am LWL-Berufskolleg Soest interessieren, sollten Sie rechtzeitig Kontakt zu uns aufnehmen. Hier empfiehlt sich das Ende des Kalenderjahres, sodass ausreichend Zeit für die einzelnen Schritte zur Verfügung stehen. Für die Aufnahme am LWL-Berufskolleg Soest sind einige Aspekte zu beachten.

Aspekte für die Aufnahme

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf Sehen:

Die Schülerinnen und Schüler des LWL-Berufskolleg Soest haben alle einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sehen. Dieser Unterstützungsbedarf wird von der Schulaufsicht festgestellt und bescheinigt. Wenn sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sehen bereits in der Sekundarstufe I festgestellt und nicht aufgehoben wurde, besteht er für die Sekundarstufe II fort und muss nicht neu beantragt werden.Sollte noch kein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sehen vorliegen, sprechen Sie uns bitte an.

Aufnahmegespräch

Alle Schülerinnen und Schüler, die ein vollzeitschulischen Angebot wahrnehmen möchten, werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen (siehe Aufnahmegespräch).

Teilzeitschulische Angebote:

Alle Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil einer dualen Ausbildung am LWL-Berufskolleg absolvieren möchten, melden sich über ihre Ausbildungsbetriebe über das Portal „Schulbewerbung.de“ an.

Schnuppertage:

Wir bieten allen interessierten Schülerinnen und Schülern Schnuppertage am LWL-Berufskolleg Soest an (siehe Schnuppertage).

Internatsunterbringung – 5-Tage-Internat:

​​​​​​​Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Einzugsgebietes für den Schülerspezialverkehr wohnen (i. d. R. sind das 90 Minuten Fahrtzeit zur Schule), oder die andere Beweggründe für eine Beschulung mit Internatsunterbringung haben, wohnen im LWL-Internat in Soest (siehe Internat). Die Kosten werden beim überörtlichen Sozialhilfeträger beantragt und in der Regel übernommen.